1. Beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) ist ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ wegen versuchter Nötigung (zum Nachteil von B.________), Tätlichkeiten, Drohungen und Beschimpfung (zum Nachteil von C.________ und – betreffend Tätlichkeiten, Drohungen – auch zum Nachteil von D.________) sowie wegen einfacher Körperverletzung (zum Nachteil von Florian Weder) hängig. Mit Verfügung vom 13. März 2023 trennte das Regionalgericht das Verfahren betreffend Tätlichkeiten, Drohungen und Beschimpfung zum Nachteil von C.________ vom übrigen Verfahren ab