Indes betrifft dieser – ohne die Vorwürfe bagatellisieren zu wollen – einzig Ladendiebstähle von alkoholischen Getränken mit jeweils relativ geringem Deliktsbetrag (zwischen CHF 39.95 und CHF 354.50). Auch der Gesamtdeliktsbetrag von CHF 2'263.95 (12 Fälle) erfüllt die erforderliche Deliktsschwere offensichtlich nicht (vgl. insoweit auch das Urteil des Bundesgerichts 1B_259/2022 vom 23. Juni 2023 E. 4.3).