Es wäre zu erwarten gewesen, dass der Beschwerdeführer die deliktischen Handlungen in Abrede gestellt hätte, wenn er tatsächlich nicht an den ihm vorgeworfenen Ladendiebstählen beteiligt gewesen sein will. Die Anzahl der dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Taten im Zeitraum von Juni 2022 bis Dezember 2022 (12 Fälle), die Art der gestohlenen Sachen sowie die persönliche und finanzielle Situation des Beschwerdeführers deuten darauf hin, dass er sich über die inkriminierten Aktivitäten eine regelmässige Einnahmequelle zu verschaffen suchte; sie deuten mithin auf Gewerbsmässigkeit hin.