ermittelt, was eine Anlasstat gemäss Art. 255 Abs. 1 StPO darstellt. Ihm wird vorgeworfen, im Zeitraum von Juni 2022 bis Dezember 2022 in verschiedenen Kantonen der Schweiz wiederholt Ladendiebstähle begangen zu haben (12 Fälle; Gesamtdeliktsbetrag: ca. CHF 2'263.95; Deliktsgut: im Wesentlichen Schaumwein sowie Spirituosen).