Die Abnahme von Fingerabdrücken, ein Rayonverbot oder die Ausgrenzung aus dem Kanton Bern stellten keine tauglichen milderen Mittel zur Aufklärung vergangener oder künftiger Delikte, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar seien, dar. Aufgrund der zahlreichen früheren Delikte und des beschriebenen Verdachts auf gewerbsmässigen Diebstahl erscheine die Erstellung des DNA-Profils als geeignetes und verhältnismässiges Mittel.