Abgleich von Spuren sowie für die weiteren Ermittlungen auf. Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikte hinterlassen regelmässig biologische Spuren, wobei ein allfälliger DNA-Profilvergleich ein taugliches und zielführendes Mittel zur Identifikation der Täterschaft darstellt. A.________ ist einschlägig und mehrfach wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung vorbestraft. Es kann damit nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte in andere - vergangene oder künftige - Verbrechen oder Vergehen verwickelt sein könnte, zu deren Aufklärung die Erstellung des DNA-Profils beitragen könnte.