Weder die angebliche Deliktssumme noch die angeblich gestohlene Ware rechtfertigten die Anordnung einer derart stark in die Grundrechte eingreifende Massnahme wie das Erstellen eines DNA- Profils. 4.2 Die Staatsanwaltschaft begründete die angefochtene Verfügung wie folgt: Vorliegend wird dem Beschuldigten vorgeworfen im Zeitraum zwischen Juni 2022-Dezember 2022, in verschiedenen Kantonen der Schweiz wiederholt Ladendiebstähle begangen zu haben. Anlässlich der polizeilichen Anhaltung am 22.012.2022 wurden im Fahrzeug von A.________ diverse Spirituosen (7 Flaschen Johnnie