Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 2. März 2023 betreffend die Erstellung eines DNA-Profils und die Übermittlung der WSA-Probe ans IRM sei aufzuheben. 2. Eine allenfalls bereits abgenommene DNA-Probe (WSA) sei zu vernichten und ein allfälliges bereits erstelltes DNA-Profil sowie dessen Eintrag in der DNA-Datenbank seien zu löschen. 3. Für das Beschwerdeverfahren wird die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers und eine entsprechende Entschädigung beantragt. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zulasten des Staates.