1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen gewerbsmässigen Diebstahls. Am 2. März 2023 verfügte sie die DNA- Profilerstellung vom Beschwerdeführer. Dagegen erhob dieser, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 16. März 2023 Beschwerde. Er beantragte Folgendes: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 2. März 2023 betreffend die Erstellung eines DNA-Profils und die Übermittlung der WSA-Probe ans IRM sei aufzuheben.