Auch hat der Beschwerdeführer am 10. Dezember 2022 die Website «AG.________» aufgerufen, welche Informationen zum Arbeiten in der Pflege im Ausland beinhaltet (Berichtsrapport vom 25. Januar 2023 über die Auswertung der Mobiltelefondaten des Beschwerdeführers, S. 4). Mit der Staatsanwaltschaft ist zudem festzuhalten, dass der Beschwerdeführer bekennender Besucher der AH.________ (Institution) ist. Diese ist Teil eines internationalen Netzwerkes von Gemeinden, das verschiedene Missionswerke unterstützt und auch Gemeinden im Ausland berät.