Gleiches gilt für die Beziehung zu K.________. Unbestritten ist sodann, dass der Beschwerdeführer seine Ausbildung zum Rettungssanitäter im März 2023 nicht wiederaufnehmen konnte, so dass der geplante Abschluss der Ausbildung bis auf Weiteres nicht möglich sein wird. Weiter ist zu berücksichtigen, dass es sich beim vorliegenden Verfahren und der damit verbundenen Untersuchungshaft um ein einschneidendes Erlebnis handelt, welches