So hielt das Bundesgericht im angerufenen Urteil fest, dass bereits objektive und erdrückende Beweise vorlägen, die auf eine Tatteilnahme des Beschuldigten hindeuteten (Urteil des Bundesgerichts 1B_15/2023 vom 24. Januar 2023 E. 3.4.1). Die Untersuchung gegen den Beschwerdeführer basiert demgegenüber bislang – wie erwähnt – überwiegend auf Indizien. Angesichts der Schwere der zu untersuchenden Tat besteht an der Abschirmung von allfälligen noch bzw. erneut einzuvernehmenden Auskunftspersonen ein erhebliches öffentliches Interesse. Nicht zuletzt gilt es auch, dem Beschwerdeführer nahestehende Personen wie K.__