Vielmehr konnte ein Grossteil der diesbezüglichen Auswertungen gemäss Staatsanwaltschaft bereits abgeschlossen werden. Mit der Verteidigung mag es sodann zwar zutreffen, dass bereits eine Vielzahl von Einvernahmen mit Personen aus dem Umfeld des Opfers und des Beschwerdeführers durchgeführt wurden und derzeit keine Befragungen mehr anberaumt sind. Allein gestützt darauf kann indes nicht davon ausgegangen werden,