Dieser gibt eine geschätzte Todeszeit von ca. sechs bis vierzehn Stunden vor Durchführung der Legalinspektion und damit die Zeitspanne von ca. 05:45 bis ca. 13:45 Uhr an (Bericht zur Legalinspektion des IRM vom 29. Dezember 2022, S. 1). Damit fällt der Zeitpunkt, zu dem der Beschwerdeführer die Wohnung bereits verlassen haben will, exakt mit dem gemäss den Schätzungen des IRM frühst möglichen Todeszeitpunkt von D.________ zusammen.