der Kabelbinder, welche sich um den Hals des Opfers befunden hatten, DNA-Spuren des Beschwerdeführers gefunden wurden. Mit der Staatsanwaltschaft spricht Letzteres denn auch eindeutig gegen einen Suizid und für den dringenden Tatverdacht gegenüber dem Beschwerdeführer. 4.5.8 Schliesslich ist der Staatsanwaltschaft und der Vorinstanz darin beizupflichten, dass die Angaben des Beschwerdeführers zum Ablauf des Morgens des 16. Dezembers 2022 im Widerspruch zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen stehen.