vom 19. Dezember 2022 auf Täterwissen zu schliessen. So ist in Erinnerung zu rufen, dass K.________ anlässlich ihrer ersten Einvernahme von sich aus anfügte, dass der Beschwerdeführer die Theorie ins Spiel gebracht habe, wonach die fehlenden Abwehrspuren des Opfers dadurch erklärt werden könnten, dass die Verstorbene ein Sedierungsmittel bekommen habe und der Kabelbinder zugezogen worden sei, als sie geschlafen habe. Der Beschwerdeführer habe erwähnt, dass das Medikament schnell metabolisiere und es im Blut gar nicht mehr festgestellt werden könne. Konkret habe man von Dormicum gesprochen (Einvernahme K.______