(Beruf) in AB.________ (Ort), gesucht habe, um sie über den Hinschied seiner Frau zu orientieren (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 16. Februar 2023, S. 658-679). Entgegen der Verteidigung spricht Letzteres nicht dafür, dass sich der Beschwerdeführer tatsächlich auf die Suche nach einem Dritttäter gemacht hat. Was die Google-Suchen des Beschwerdeführers am 20. Dezember 2022 nach „Grösse iphone 8", bzw. „Grösse iphone" bzw. die Bildersuche nach „Grösse iphone 8" anbelangt, ist zu beachten, dass sich der Beschwerdeführer am selben Tag dafür interessierte, U.____