Einvernahme des Beschwerdeführers vom 12. Januar 2023, S. 5 Z. 178-181). 4.5.5 Im Zusammenhang mit dem im Körper der Verstorbenen gefundenen Midazolam ist weiter zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer nicht bestreitet, am Vorabend des Todes von D.________ Google-Suchen zu den Begriffen «halbwertszeit», «halbwertszeit dormicum» und «wirkungsmaximum domicum» angestellt zu haben (Berichtsrapport vom 6. Januar 2023 über die Auswertung der Onlinedaten des Mobiltelefons des Beschwerdeführers, S. 5). Ebenso wenig bestreitet er, die Website «V.____