Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft oberinstanzlich einen forensisch-toxiko- logischen Zwischenbericht des IRM eingereicht hat, welcher die mündlichen Vorhalte bestätigt. So geht daraus hervor, dass das Benzodiazepin Midazolam sowohl im Blut als auch im Mageninhalt des Opfers gefunden wurde (forensisch-toxikologischer