Halbdunkel bzw. Dämmerlicht, vgl. Einvernahme vom 21. Dezember 2022, S. 2 Z. 76 und vom 29. Dezember 2022, S. 3 Z. 104; vgl. auch die aktenkundigen Fotos) nicht möglich gewesen sein, womit der Rückschluss, dass der Beschwerdeführer bereits beim Betreten der Wohnung gewusst haben könnte, was ihn erwartet, naheliegt. 4.5.4 Ferner lässt heute auch die Tatsache, dass das toxikologische Screening beim Opfer positiv auf das Benzodiazepin Midazolam reagierte, einen Suizid unwahrscheinlich erscheinen.