Ergänzend wird angeführt, dass in der Zwischenzeit umfangreiche Ermittlungshandlungen durchgeführt worden seien, aufgrund derer sich der bisherige dringende Tatverdacht verdichtet habe. So hätten ab den Verschlüssen und Enden der Kabelbinder DNA-Spuren gesichert werden können, welche als Misch- bzw. als Hauptprofil dem Beschuldigten zuzuweisen seien. DNA-Spuren des Opfers habe man lediglich an den Innenseiten und Verschlüssen, nicht aber an deren Enden feststellen können.