So habe er erst auf mehrfaches Nachfragen angegeben, dass er in einer Beziehung mit einer anderen Frau (Anmerkung der Kammer: K.________) lebe. Auch habe er erst später ausgesagt, dass er bereits vor rund drei Wochen (Anmerkung der Kammer: vor dem Todestag) aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sei. Ergänzend wird angeführt, dass in der Zwischenzeit umfangreiche Ermittlungshandlungen durchgeführt worden seien, aufgrund derer sich der bisherige dringende Tatverdacht verdichtet habe.