So habe I.________ die Polizei selbständig kontaktiert, da ihm das Verhalten des Beschwerdeführers am fraglichen Tag seltsam erschienen sei, und habe er das Betreten der Wohnung sowie die Reaktion des Beschwerdeführers beim Auffinden von dessen Frau teilweise anders geschildert als der Beschwerdeführer selbst. Die Schilderungen von K.____