dass das Bundesgericht – gleich wie beim Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft in Haftsachen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_614/2022 vom 10. Januar 2023 E. 2.4) – noch vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen auf seine diesbezügliche Rechtsprechung zurückkommt, hat sich der Gesetzgeber doch anders als betreffend das Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft in Haftsachen nicht klar gegen die Möglichkeit einer präventiven Erstellung von DNA-Profilen resp. erkennungsdienstlichen Erfassung ausgesprochen, sondern dieses nunmehr vielmehr ausdrücklich gesetzlich kodifiziert, wenn auch unter Bestimmung einer anderen an-