100 StPO offensichtlich nicht nachgekommen würde. Beim persönlichen Eindruck anlässlich einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Einvernahme handelt es sich um eine subjektive Momentaufnahme, wogegen die erkennungsdienstliche Erfassung den Vergleich von Fotos, welche dauerhaft in den Akten enthalten sind, für die Strafverfolgungsbehörden objektivierbar macht. Die Bedeutung der Anlasstat und mithin das öffentliche Interesse an der Aufklärung dieser Taten (wiederholte schwerwiegende Geschwindigkeitsüberschreitungen)