Der Beschwerdeführer gestand ein, diese Videos und Fotos gepostet zu haben, wobei er sie indes nicht erstellt haben resp. nicht der Lenker der Fahrzeuge gewesen sein will. Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 12. Januar 2023 wurden dem Beschwerdeführer weitere Video- und Fotoaufnahmen aus seinen sichergestellten und ausgewerteten Mobiltelefonen vorgelegt, welche ebenfalls wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie teilweise einen männlichen Lenker ungefähr im Alter des Beschwerdeführers zeigten. Der Beschwerdeführer wollte sich hierzu nicht äussern.