a des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (DNA-Profil-Gesetz; SR 363). Mit der erfolgten StPO-Revision sei dies jedoch nicht mehr zulässig. Ob die extensive Rechtsprechung des Bundesgerichts angesichts des klaren gesetzgebe-