Der Verweis auf die einmalige Verurteilung wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz reiche dafür nicht aus. In der Eingabe vom 11. April 2023 ergänzt der Beschwerdeführer, soweit die Generalstaatsanwaltschaft ausführe, dass aufgrund der auf dem Mobiltelefon gefundenen Bildern ein Verdacht wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Pornografie und daher gegenüber dem Durchschnittsbürger eine leicht erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass er sich in ähnlicher Weise an unaufgeklärten oder künftigen Straftaten beteiligt haben könnte bzw. könne, sei ihr entgegenzuhalten, dass das Bundesge-