Es sei daher nicht ersichtlich, weshalb es einer weitergehenden erkennungsdienstlichen Erfassung bedürfe. Soweit sich die Staatsanwaltschaft selber ein Bild über die Sachlage verschaffen wolle, wäre die mildere Massnahme darin zu sehen, dass sie ihn zu einer Einvernahme vorlade. Anlässlich der ersten polizeilichen Einvernahme vom 22. März 2022 habe er bestätigt, dass er auf einem Bild zu sehen sei. Demnach könne es vorliegend nicht darum gehen, seine Identität festzustellen. Darüber hinaus seien die bei den Akten liegenden Fotos und Filme auf Datenträger festgehalten worden, die er der Staatsanwaltschaft selbständig ausgehändigt habe.