Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, vom 01. März 2023 sei vollumfänglich aufzuheben; 2. Eventualiter sei die Verfügung dahingehend anzupassen, dass die erkennungsdienstliche Erfassung auf das Erstellen eines Bildes des Gesichts des Beschwerdeführers beschränkt wird; 3. Der Beschwerde sei im Sinne einer vorsorglichen Massnahme die aufschiebende Wirkung zu erteilen; - Unter Kosten- und Entschädigungsfolge -