1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01). Am 1. März 2023 verfügte sie, dass der Beschwerdeführer erkennungsdienstlich zu behandeln sei (ohne Wangenschleimhautabstrich [WSA]). Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 15. März 2023 Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1.