11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 9. März 2023 (KZM 23 304) wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat den Beschwerdeführer unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens KZM 23 304, festgesetzt auf CHF 400.00, sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens BK 23 101, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern.