von Vermögensdelikten zu Gewalt neigen könnte, sind für die Beschwerdekammer jedenfalls nicht erkennbar. Betreffend die Auswirkungen der Einbruchdiebstähle kann die Beschwerdekammer den Folgerungen der Staatsanwaltschaft und des Zwangsmassnahmengerichts nicht folgen, wonach die Begegnung mit dem Beschwerdeführer teilweise erhebliche Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden der Geschädigten gehabt und zudem zu nachhaltigen und erheblichen Verhaltensänderungen in Bezug auf das Sicherheitsgefühl bei mindestens vier der geschädigten Personen geführt haben soll. Einzig bei D._