Dies aus folgenden Gründen: Mit Ausnahme von D.________, auf welchen noch separat eingegangen wird, wurde keine der geschädigten Personen vom Beschwerdeführer anlässlich der Konfrontation bedroht oder hatte Angst vor diesem (Einvernahmeprotokoll vom 27. Februar 2023 [nachfolgend: EV] H.________ Z. 53 und Z. 59 sowie Z. 39 und Z. 50; EV G.________ Z. 44 f., Z. 48 und Z. 55, sie sei einzig erschrocken [Z. 44 f.] und