Bei G.________, Jahrgang 1935, habe die Konfrontation schliesslich dazu geführt, dass sie erschrocken sei. Der Beschwerdeführer habe sie daran hindern wollen, die Rezeption anzurufen, was dazu geführt habe, dass eine Lampe auf dem Korpus umgefallen sei. Jetzt habe sie zwar keine Angst mehr, schliesse aber nun immer ab, auch wenn sie nur zwei Minuten nach draussen gehe. 5.3.2 Der Beschwerdeführer moniert, dass das Zwangsmassnahmengericht eine einseitige Darstellung der Einvernahmen der sechs Geschädigten wiedergebe. Diese sprächen – anders als das Zwangsmassnahmengericht annehme – gegen eine von ihm ausgehende Gefährlichkeit.