Der Beschwerdeführer schreckte aber nicht davor zurück, eine 87-jährige Frau davon abhalten zu wollen, die Rezeption des Altersheims über seine Präsenz zu informieren, wobei er eine Lampe umstiess und somit nicht bloss passiv geblieben ist. Es kann rückblickend nicht beurteilt werden, was passiert wäre, wenn es der Geschädigten nicht gelungen wäre, die Rezeption anzurufen.