Ebenfalls hat der Beschwerdeführer willentlich Konfrontationen in Kauf genommen. Damit hat er seine Gleichgültigkeit hinsichtlich der Auswirkungen seiner Handlungen bei den Geschädigten, insbesondere auch den besonders verletzlichen älteren und betagten Bewohnerinnen von Alters- und Pflegeheimen zum Ausdruck gebracht.