Aus dem Beschluss der Beschwerdekammer BK 23 25 vom 16. Februar 2023 geht dazu Folgendes hervor (dort E. 3): […] Das Zwangsmassnahmengericht stützte sich bei der Begründung des dringenden Tatverdachts auf über 20 gewerbsmässig begangene Diebstähle im Zeitraum vom 7. Mai 2022 bis 19. Dezember 2022 auf Aufnahmen von Überwachungskameras, den Umstand, dass der Beschwerdeführer mehrfach entwendete Kreditkarten kurz nach der Tatbegehung zu Käufen eingesetzt hat und das Geständnis des Beschwerdeführers. Diesen Ausführungen schliesst sich die Beschwerdekammer an.