4. Der dringende Tatverdacht wird vom Beschwerdeführer – wie schon im Beschwerdeverfahren BK 23 25 – nicht bestritten und ist bezüglich der ihm vorgeworfenen Diebstähle nach wie vor gegeben. Aus dem Beschluss der Beschwerdekammer BK 23 25 vom 16. Februar 2023 geht dazu Folgendes hervor (dort E. 3): […]