Am 9. März 2023 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis zum 7. Juni 2023 (Verfahren KZM 23 304). Dagegen reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin Dr. B.________, am 15. März 2023 erneut Beschwerde ein und stellte folgende Anträge: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Bern vom 18. Januar 2023 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Eventualiter seien folgende Ersatzmassnahmen anzuordnen: