__ hiergegen erhobene Beschwerde hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 23 25 vom 16. Februar 2023 teilweise gut. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 18. Januar 2023 wurde aufgehoben, insoweit dieses die Untersuchungshaft bis zum 16. April 2023 verlängert hatte. Die Untersuchungshaft wurde stattdessen bis zum 7. März 2023 befristet. Am 9. März 2023 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis zum 7. Juni 2023 (Verfahren KZM 23 304).