1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass das Regionalgericht Berner Jura-Seeland das Beschleunigungsgebot verletzt hat. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland wird angewiesen, das gegen den Beschuldigten geführte Strafverfahren beförderlich voranzutreiben und bis spätestens Ende August 2023 die Hauptverhandlung durchzuführen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, trägt der Kanton.