Insbesondere vor der ersten und zweiten geplanten Hauptverhandlung liegen damit immer wieder längere Zeiträume, in denen das Verfahren gegen den Beschuldigten ruhte. Das wird vom Regionalgericht nicht in Abrede gestellt und mit der seit Jahren andauernden Überlastung begründet. In diesen Zeiträumen habe die zuständige Gerichtspräsidentin 54 bzw. 65 Kollegialgerichtsverfahren erledigt. Angesichts dieser Zahlen sei es nicht erstaunlich, dass die erste Hauptverhandlung in einem Nichthaftfall erst 17 Monate nach Eingang der Anklageschrift habe erfolgen können.