Der Komplexität des Verfahrens und dem Umfang der Sache ist insoweit Rechnung zu tragen, als die Behandlung schwieriger Sach- und Rechtsfragen notwendigerweise eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Demgegenüber kann eine Verletzung des Beschleunigungsgebots auch gerade darin liegen, dass die Strafbehörden eine rechtlich mögliche und von der Sache her gebotene Beschränkung des Verfahrensgegenstands nicht vorgenommen haben. Aufgetretene Verzögerungen können dadurch kompensiert werden, dass in anderen Verfahrensabschnitten mit besonderer