5. In der angefochtenen Verfügung (Ziffer 3) wird auch der Antrag der Staatsanwaltschaft, den amtlichen Verteidiger auszuwechseln, abgewiesen. Mit Blick auf die Anträge in der Beschwerdeschrift ist fraglich, ob der Wechsel der amtlichen Verteidigung überhaupt noch Gegenstand des Beschwerdeverfahrens bildet.