2. Die Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland im Verfahren PEN 19 838 vom 06.03.2023 sei aufzuheben. 3. Die Verfahrensleitung sei anzuweisen, die Hauptverhandlung im Verfahren PEN 19 838 so anzusetzen, dass sie bis spätestens am 30.09.2023 durchgeführt ist. 4. Die Verfahrensleitung sei anzuweisen, neben einem Termin für die Hauptverhandlung bis spätestens Ende September 2023 (im Sinne von Ziff. 3 hiervor) einen weiteren Termin für die Durchführung eines Abwesenheitsverfahrens festzulegen. 5. Die Kosten für das Rechtsmittelverfahren seien dem Kanton aufzuerlegen.»