1. Mit Verfügung vom 6. März 2023 wies das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) die Anträge der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, wonach weitere Hauptverhandlungstermine anzubieten seien, insbesondere im September 2023, und die amtliche Verteidigung auszuwechseln sei, ab und setzte den Hauptverhandlungstermin von Amtes wegen auf den 6. bis 9. November 2023 fest. Dagegen reichte die Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 14. März 2023 Beschwerde ein und stellte folgende Anträge: «1. Es sei die Verletzung des Beschleunigungsgebots festzustellen.