Das von ihr referenzierte (Revisions-)Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 21 397 vom 21. Januar 2022 betrifft einen Freispruch vom Vorwurf des Landfriedensbruchs. In diesem war zu beurteilen, ob eine Zusammenrottung (mehrerer Beschuldigter) von einer für die Friedensordnung bedrohlichen Grundstimmung getragen worden war, weshalb die Demonstration nach den Gesetzen der Logik in tatsächlicher Hinsicht nicht im einen Verfahren friedlich und im anderen bedrohlich sein konnte (a.a.O. E. 16). Eine solche Problematik ist vorliegend nicht zu erblicken.