4 platzes habe sich die Beschwerdeführerin ausserdem in einer Personengruppe aufgehalten und sich an anderen Personen festgeklammert, so dass sie von der Polizei mittels Körperkraft von diesen habe gelöst werden müssen (Hinderung einer Amtshandlung). Dem Berichtsrapport vom 19. Oktober 2020 ist weiter zu entnehmen, dass sich die auf dem Bundesplatz verbliebenen Personen jeweils in kleineren Gruppen befunden hätten.