5. Dem Strafbefehl vom 28. Juni 2021 ist zu entnehmen, auf dem Bundesplatz hätten sich nach der letzten Aufforderung der Polizei noch ca. 200 Aktivisten aufgehalten. Die Beschwerdeführerin sei nach der Wegweisung mit Hinweis auf die Strafandrohung bewusst vor Ort geblieben und habe sich geweigert, den Bundesplatz zu verlassen (Ungehorsam gegen amtliche Verfügung). Bei der Räumung des Bundes-